5. Antragsdaten verarbeiten

Dieser Schritt ist nur für Online-Dienste relevant, die im MV-SERVICEPORTAL aufgerufen werden. Er gilt nicht für externe Online-Dienste.

Wenn ein Antrag/Anliegen über das MV- SERVICEPORTAL in die Organisationseinheit einer Behörde eingeht, besteht die Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung von Daten.

Hier unterstützt das MV- SERVICEPORTAL über drei Eingangssysteme:

  • besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
    • beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP)
    • Diese Variante unterstützt nur die einmalige Übermittlung des Antrags/Anliegens an die Organisation. Eine weitere Kommunikation mit dem Onlinenutzer wird nicht unterstützt. Die Servicequalität für den Onlinenutzer ist gering.
  • Fallmanagement
    • Diese Variante unterstützt alle Prozesse des MV-SERVICEPORTALS und sichert damit eine hohe Servicequalität für den Onlinenutzer und die zusammenhängende Verarbeitung in der Organisation. Das Fallmanagement kann zum Einsatz kommen, wenn kein IT-Fachverfahren vor Ort vorhanden ist oder wenn eine Integration ins Fachverfahren in einem sehr ungünstigen Kosten/Nutzen-Verhältnis steht.
  • Fachverfahren, DMS etc.
    • Das MV- SERVICEPORTAL unterstützt die Fachverfahrensintegration via XFall (Interoperabilitätsstandard für den elektronischen Datenaustausch zwischen Antragsverfahren und den zuständigen Stellen in der öffentlichen Verwaltung). Je nach Integrationstiefe kann ebenfalls eine hohe Servicequalität für den Onlinenutzer erzielt werden.

Erweiterung von Prozessen im Fallmanagement M-V

Das Fallmanagement bietet für die Bearbeitung von Anliegen („Fällen“) die folgenden den generischen Schritte in Form von Aufgaben an:

  • Zuständigkeitsprüfung,
  • Vollständigkeitsprüfung,
  • Fristüberwachung,
  • Export (z. B. ins Fachverfahren oder DMS),
  • Ergebnisse versenden.

Zudem stehen im Fallmanagement jederzeit folgende Funktionen im Rahmen der Fallbearbeitung zur Verfügung:

  • Kommentare verfassen,
  • Nachrichten versenden etc.,
  • Abbrechen.

Der Ablauf der Aufgaben ist auf fast alle Verwaltungsleistungen anwendbar.

Sollte für eine Verwaltungsleistung ein abweichender Ablauf benötigt werden, ist dies über die aufgeführten Ansprechpersonen abzustimmen (z. B. Anforderungen durch Automatisierung und Integration in Fachverfahren).

Zugang zum Fallmanagement M-V beantragen

Wenn das Fallmanagement zur Onlinebearbeitung eingesetzt werden soll, benötigen die Anwender einen Zugang zum System. Dieser ist grundsätzlich personengebunden. Der Zugang muss einmalig eingerichtet werden und kann in der Folge für weitere Verwaltungsleistungen genutzt werden. Zudem kann pro Organisationseinheit ein Zugang angelegt werden.

Die Städte, Ämter und Gemeinden beantragen einen Zugang über das Online-Formular. Die Zugänge werden dann durch die DVZ M-V GmbH für die Mitarbeiter eingerichtet. Die Änderungen von Nutzerdaten oder das Löschen von Nutzern sind analog zu beantragen.

Bei Fragen zum Zugang, der Änderung oder Löschung von Nutzern im Fallmanagement wenden Sie sich bitte an den Zweckverband eGo-MV infodienste@ego-mv.de.

Landesbehörden, Landkreise, Kammern und andere zuständige Stellen beantragen mit Unterstützung ihres Dienststellenverantwortlichen / IT-Verantwortlichen / IT-Administratoren einen Zugang über das Online-Formular. Die Zugänge werden dann durch die DVZ M-V GmbH für die Mitarbeiter eingerichtet. Die Änderungen von Nutzerdaten oder das Löschen von Nutzern sind analog zu beantragen.

Die Zugänge zur Produktivumgebung des Fallmanagements können auch für das Referenzsystem des Fallmanagements genutzt werden.

Nutzung des Fallmanagement M-V schulen

Bevor mit dem Fallmanagement M-V die Verwaltungsleistungen bearbeitet werden können, bedarf es einer schulischen Einführung.