3. Behördendaten pflegen

Damit in den folgenden Schritten die Zuständigkeit für eine Verwaltungsleistung erklärt werden kann, müssen die Organisationsdaten der Behörden im Redaktionssystem Infodienste.MV hinterlegt sein.

Bei der Pflege der Organisationsdaten ist zwischen Landesbehörden und kommunalen Behörden sowie dritten Einrichtungen zu unterscheiden.

Die Pflicht zur Bereitstellung dieser Informationen ist im § 3 EGovG MV geregelt.

Organisationsdaten von Landesbehörden

Die Organisationsdaten für Landesbehörden werden aus dem Fachverfahren eLIAS-POKAR in das Redaktionssystem Infodienste.MV übernommen. Der Dienststellenverantwortliche pflegt die Daten zentral in eLIAS-POKAR. Die Daten werden dann über eine Schnittstelle automatisch in die Infodienste.MV übernommen, wenn die Sichtbarkeiten entsprechend auf „Öffentlich“ (ö) gesetzt sind. Bei der Pflege der Daten in eLIAS-POKAR ist darauf zu achten, dass die entsprechende Organisationseinheit eine konkrete Adresse erhält.

Organisationsdaten von kommunalen Behörden

Die Organisationsdaten der kommunalen Behörden pflegen i.d.R. die kommunalen Redakteure direkt im Redaktionssystem Infodienste.MV. Für die Pflege der Daten wurden bereits Mitarbeiter ausgebildet.

Sollte trotzdem ein Schulungsbedarf bestehen, kann dieser unter dem hier angegebenen Kontakt angezeigt werden.

Zuständigkeit erfassen

Wenn die Verwaltungsleistungen und die Organisationsdaten im Redaktionssystem Infodienste.MV angelegt sind, sollte der Redakteur dort einer vollziehenden Organisationseinheit die entsprechende Verwaltungsleistung zuordnen. In der Zuordnung muss zudem der Zuständigkeitsbereich ausgewählt werden.

Anwenderschulungen Infodienste.MV (Redakteure)

Bei Schulungsbedarf, insbesondere für dritte Einrichtungen: siehe Punkt 2 der Checkliste „Leistung beschreiben“.