6. Online-Dienste konfigurieren
Damit Verwaltungsleistungen online angeboten werden können, muss der Online-Dienst im Redaktionssystem Infodienste.MV angelegt und konfiguriert werden. Generell können Online-Dienste für bestehende Online-Fachverfahren (externe Online-Dienste) und für die MV-SERVICEPLATTFORM (interne Online-Dienste) angelegt werden.
Online-Dienst-Vorlage erstellen
Die Vorlage für einen Online-Dienst wird einmalig erstellt und ist Grundlage dafür, dass Behörden, die später den Online-Dienst nachnutzen wollen, nur noch einen Teil der Konfigurationen vornehmen müssen.
Ob eine Online-Dienst-Vorlage vorhanden ist, kann der Redakteur direkt im Redaktionssystem Infodienste.MV recherchieren. Online-Dienst-Vorlagen für das MV-SERVICEPORTAL sind mit dem Präfix „MVSP“ gekennzeichnet. Wenn noch keine Vorlage für einen Online-Dienst existiert, ist der Bedarf über die zentrale Landesredaktion (Kontakt) anzuzeigen.
Online-Dienst konfigurieren
Für die Erstellung externer Online-Dienste sind die Redakteure der Infodienste.MV zuständig: Anleitung zur Erstellung eines externen Online-Dienstes.
Eine Zusammenfassung der beteiligten Rollen bei der Erstellung von Online-Diensten im OZG-Kontext finden Sie hier: Zuständigkeiten bei der Erstellung von Online-Diensten.
Download "Antrag zur Pflege eines MVSP-internen Online-Dienstes im Redaktionssystem Infodienste.MV"
Ein Online-Dienst kann zu jedem Zeitpunkt wieder offline gesetzt werden.
Zugang zur Testumgebung des MV-SERVICEPORTALS beantragen
Der Zugang zur Testumgebung des MV-SERVICEPORTALS kann über die aufgeführten Ansprechpartner unter Angabe der relevanten Verwaltungsleistungen beantragt werden. Im Anschluss können Sie ein eigenes Nutzerkonto (Self-Services sowie elektronische Antragstellung) in der Testumgebung anlegen.
Für die Konfiguration des Online-Dienstes in der Testumgebung benötigen die Redakteure ggf. noch einen Zugang zum Testsystem der Infodienste.MV, den sie ebenfalls über die aufgeführten Ansprechpartner beantragen können.
Wenn zudem das Fallmanagement zur Onlinebearbeitung eingesetzt werden soll, können auch Testzugänge für das Fallmanagement eingerichtet werden, siehe Punkt 5 der Checkliste „Antragsdaten verarbeiten“.
Der Test des Online-Dienstes umfasst unter anderem die Prüfung
- der Richtigkeit der Informationen zu der Leistung,
- der Vollständigkeit der Informationen (Fristen, Gebühren, beizubringende Dokumente, Ergebnisdokumente, DSGVO-Hinweis usw.),
- ob alle Informationen zur Bearbeitung des Antrags/Anliegens in der Verwaltung vorhanden sind.
Die Mitarbeiter in der Bearbeitung sind zur konkreten Leistung zu schulen, ggf. sind die behördeninternen Abläufe auf den Online-Dienst anzupassen.